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   BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85   

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https://dejure.org/1990,7818
BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85 (https://dejure.org/1990,7818)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1990 - IX R 159/85 (https://dejure.org/1990,7818)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - IX R 159/85 (https://dejure.org/1990,7818)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85
    Im einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil vom gleichen Tage IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465.
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Mithin können auch die damit im Zusammenhang angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Der erforderliche Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit ist nicht gegeben, soweit die Aufwendungen nicht allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.) oder durch die im Anschluss an die Renovierung oder Instandsetzung beabsichtigte Eigennutzung veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01

    Vermietung und Verpachtung; Instandsetzungsaufwand; Mietwohnhaus;

    Hiervon ausgehend hat der BFH in seinen Urteilen vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) und IX R 159/85 (BFH/NV 1990, 761), die das FG im Ergebnis für zutreffend hält, eine solche "Überlagerung" durch eine Veräußerung jeweils für den Fall bejaht, dass der Verkäufer sich im Kaufvertrag zu Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet und dieselben erst nach dem Besitzübergang und Beendigung der Vermietung durchgeführt hatte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 1701/98

    Einkommensteuer; Erfüllungsübernahme durch Erwerber eines vermieteten Grundstücks

    Werden sie dagegen im Hinblick auf eine beabsichtigte - nicht steuerbare - Veräußerung getätigt, so können die entsprechenden Aufwendungen (hier: 548.252,00 DM zzgl. - unstreitig und nicht angegriffen -;: 115.676,00 DM) nicht zum Werbungskostenabzug führen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 159/85 , BFH/NV 1990, 761).
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